Datenschutzerklärung

Was diese Anwendung speichert, warum, wo, und wie lange.

1. Wer wofür verantwortlich ist

Diese Anwendung hat zwei datenschutzrechtliche Rollen, und sie auseinanderzuhalten ist wichtig: Wer eine Besprechung aufnimmt oder eine Zuschnittliste anlegt, entscheidet damit über die Daten der eigenen Leute — nicht wir.

Noch offen: Für die erste Rolle gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Betrieb und uns. Ein solcher Vertrag steht noch nicht bereit. Betriebe, die ihn brauchen, wenden sich bitte an die unten genannte Adresse.

Verantwortlich für den Betrieb der Anwendung im Sinne der DSGVO und Anbieterin im Sinne des § 5 DDG ist:

Katrin Renz
Theurerstr. 19
72074 Tübingen
E-Mail: katrin.renz10@gmail.com

An diese Adresse gehen auch alle Anfragen zum Datenschutz. Wer sein Anliegen zu einer Aufnahme oder einer Zuschnittliste hat, wendet sich zuerst an den Betrieb, der sie angelegt hat — wir leiten solche Anfragen an ihn weiter und beantworten sie nicht selbst. Siehe auch das Impressum.

2. Cookies

Diese Anwendung setzt vier Cookies, alle von dieser Seite selbst und keines von Dritten. Es gibt kein Tracking, keine Werbe-Cookies und keine Reichweitenmessung. Drei davon gehören zu jeder Anmeldung, das vierte entsteht nur, wenn jemand den Weg über Google wählt.

Zwei davon werden bereits gesetzt, bevor sich jemand anmeldet. Jeder Seitenaufruf schickt eine Anfrage an unsere eigene Anmelde-Schnittstelle, damit eine bestehende Anmeldung nicht mitten in der Arbeit abläuft. Diese Anfrage legt dabei den CSRF-Zufallswert an — auch dann, wenn gar niemand angemeldet ist. Das ist nachgemessen und keine Schätzung.

NameZweckWann gesetztLaufzeit
authjs.csrf-tokenSchutz vor Cross-Site-Request-Forgery beim Anmelden. Ein Zufallswert, mit dem der Server prüft, dass ein Anmeldeformular wirklich von dieser Seite kam.Bei jedem Seitenaufruf, auch ohne Anmeldung.Sitzung (endet mit dem Schließen des Browsers)
authjs.callback-urlMerkt sich, auf welche Seite nach der Anmeldung zurückgeleitet wird.Bei jedem Seitenaufruf, auch ohne Anmeldung.Sitzung (endet mit dem Schließen des Browsers)
ht.session-tokenDie Anmeldung selbst. Der Wert ist eine Zufallskennung; sie steht in unserer Datenbank neben der Benutzerkennung. Im Cookie stehen keine persönlichen Daten.Erst nach erfolgreicher Anmeldung.30 Tage ab der letzten Nutzung
authjs.pkce.code_verifierSichert den Weg zu Google und zurück ab (PKCE): ein Zufallswert, an dem der Server erkennt, dass die Antwort von Google zu genau dieser Anmeldung gehört.Nur beim Klick auf „Mit Google anmelden“. Beim Anmeldelink per E-Mail entsteht es nicht.15 Minuten

Auf der verschlüsselten Live-Seite tragen dieselben Cookies zusätzlich das Präfix __Host- bzw. __Secure-. Alle vier sind HttpOnly (für JavaScript nicht lesbar) und SameSite=Lax.

Die 30 Tage des Anmelde-Cookies laufen ab der letzten Nutzung: jeder Seitenaufruf schiebt sie wieder auf 30 Tage nach vorn. Wer die Anwendung 30 Tage lang nicht öffnet, wird abgemeldet.

Alle vier Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt erforderlich — ohne sie ist eine sichere Anmeldung nicht möglich. Deshalb dürfen sie nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ohne Einwilligung gesetzt werden, und deshalb gibt es hier keinen Cookie-Banner. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) bzw. lit. f (berechtigtes Interesse an einer sicheren Anwendung).

3. Anmeldung und Konto

Die Anmeldung ist auf diesen Wegen möglich:

Zum Konto speichern wir: Name, E-Mail-Adresse, Profilbild-Adresse, den Zeitpunkt der E-Mail-Bestätigung, bei der Google-Anmeldung die Kennung des Google-Kontos und die Zugriffstoken dieser Verknüpfung, und für jede aktive Anmeldung eine Zeile mit Zufallskennung, Benutzerkennung und Ablaufzeitpunkt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

4. Betriebs- und Nutzungsdaten

Innerhalb eines Betriebs speichern wir Name und Kurzname des Betriebs, wer ihm mit welcher Rolle angehört, offene Einladungen (E-Mail-Adresse der eingeladenen Person, Ablaufzeitpunkt, wer eingeladen hat), die Inhalte, die mit den Werkzeugen angelegt werden — etwa Zuschnittprojekte oder Transkriptionen —, und wie oft welches Werkzeug benutzt wurde.

Rechtsgrundlage für die Stammdaten des Betriebs, die Mitgliedschaften, die Einladungen und die Nutzungszahlen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Vertrags mit dem Betrieb). Für die Inhalte, die ein Betrieb mit den Werkzeugen anlegt, legen wir die Rechtsgrundlage nicht fest: darüber entscheidet der Betrieb als Verantwortlicher, wir speichern sie in seinem Auftrag (siehe „Wer wofür verantwortlich ist“).

Freiwillig kann ein Betrieb angeben, mit welchen Programmen, Maschinen und Geräten er arbeitet (die Umfrage „Womit arbeitet ihr?“ nach dem Anlegen und unter Einstellungen). Gespeichert werden die angekreuzten Antworten, die Freitexte, wer zuletzt gespeichert hat und wann. Wir nutzen diese Angaben ausschließlich, um zu planen, welche Schnittstellen und Anbindungen wir als Nächstes bauen; sie lassen sich jederzeit ändern oder leeren und werden mit dem Betrieb gelöscht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse, das Angebot passend weiterzuentwickeln); die Angaben sind freiwillig.

5. Wer im Betrieb was sieht

Beide Werkzeuge speichern Inhalte innerhalb eines Betriebs. Über einen Betrieb hinaus sieht niemand etwas: Aufnahmen und Zuschnittlisten eines Betriebs sind für andere Betriebe nicht auffindbar und nicht abrufbar.

Innerhalb des Betriebs entscheidet die Person, die eine Aufnahme oder eine Zuschnittliste anlegt, wer sie sehen darf. Zur Wahl stehen:

Inhaberin, Inhaber und Administratoren eines Betriebs sehen in der Liste, DASS es eine fremde private Aufnahme oder Zuschnittliste gibt, und dürfen sie löschen — ohne das gäbe es für die Aufnahme einer ausgeschiedenen Person keinen Weg mehr zur Löschung. Den Inhalt können sie nicht öffnen, und auch nicht den Titel oder den Namen: beides bleibt verborgen. Sie können eine fremde Aufnahme auch nicht nachträglich für den Betrieb freigeben.

Hinweis für Zuschnittlisten, die vor der Einführung dieser Wahl angelegt wurden: Sie stehen auf „Alle im Betrieb“, weil sie unter der vorherigen Regel für den ganzen Betrieb sichtbar waren. Wer das ändern möchte, stellt die betreffende Liste auf „Nur ich“.

6. Wo die Daten liegen und wer sie verarbeitet

Wir setzen die folgenden Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein. Anwendung und Datenbank laufen in der EU. Zwei Dienste verarbeiten Daten außerhalb der EU: Resend beim E-Mail-Versand und Google bei der Transkription.

Die Muttergesellschaften von Vercel, Neon, Google und Resend sitzen in den USA, sodass ein Zugriff aus einem Drittland nicht ausgeschlossen ist.

7. Transkription von Sprachaufnahmen

Sprachaufnahmen werden von Google verarbeitet, außerhalb der EU.

Das ist der einzige Teil dieser Anwendung, bei dem Inhalte Ihrer Arbeit die EU verlassen — und weil Besprechungsaufnahmen die Stimmen von Menschen enthalten, die nicht gefragt wurden, ist dieser Abschnitt der wichtigste auf dieser Seite.

Das Werkzeug „Transkription“ muss für den Betrieb freigeschaltet sein; vorher wird keine Aufnahme angenommen. Mit dem Freischalten beginnt die Verarbeitung tatsächlich — es gibt keinen weiteren Schalter davor.

8. Speicherdauer

9. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch gegen Verarbeitungen aus berechtigtem Interesse (Art. 21). Schreiben Sie dafür an die oben genannte E-Mail-Adresse.

Zwei Adressaten, je nachdem, worum es geht: Für Konto, Anmeldung und die Daten des Betriebs sind wir die richtige Stelle. Geht es um den Inhalt einer Aufnahme oder einer Zuschnittliste, ist der Betrieb verantwortlich, der sie angelegt hat (siehe „Wer wofür verantwortlich ist“) — wir können sie weder herausgeben noch löschen, ohne ihn zu fragen, und leiten solche Anfragen an ihn weiter.

Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), zum Beispiel beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

10. Stand

Oktober 2026